Allgemeine Bedingungen
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind auf alle Angebote und Vereinbarungen von Mietfirma A anwendbar, nachher als Lieferant gekennzeichnet, mit ein Gegenbeteiligtes als Klient gekennzeichnet, insoweit keine der Beteiligten spezifisches schriftliches Abweichungen den Bedingungen bekanntgegeben haben.
1.2 Falls, sobald die Anwendbarkeit dieser Bedingungen vereinbart worden sind, sie auch zu den zukünftigen zugelassenen Relationen den Klienten und Lieferant gültig sind.
1.3 Die Bedingungen sind auch auf alle Vereinbarungen zwischen Lieferanten und den Klienten anwendbar, falls Betriebsmittel von den dritten Beteiligten behalten werden.
Artikel 2. Angebote und Vereinbarungen
2.1 Von der Preisangabe , die dem Lieferanten gebildet wird, können keine rechte abgeleitet werden. Diese Preisangabe ist ohne Verpflichtung, es sei denn ausdrücklich anders erwähnt.
2.2 Die Vereinbarung wird erst su standen gebracht, wenn und insoweit der Klient eine schriftliche Auftragsbestätigung gegeben hat.
Artikel 3. Lieferung
3.1 Die Lieferfrist, die vom Lieferanten gegeben wird, ist wirkungsvoll wie von den folgenden Zeitpunkten:
· Wie vom Tag des Herstellens der Vereinbarung;
· Wie vom Tag, der erforderte Daten und Papiere etc., um die Vereinbarung durchzuführen, empfangen sind worden;
· Wie vom Tag, den eine mögliche Voranlieferungszahlung, wie beschrieben in der Auftragsbestätigung, empfangen worden ist;
3.2 Die Lieferfrist ist nur eine Anzeige und kann nie als verhängnischvolle Bezeichnung betrachtet werden, es sei denn dieses etwas anderes im Schreiben vereinbart worden ist.
3.3 Beim höhere Gewalt und Umstände solch einer Art und Weise daß, in allem Grund, die Lieferfrist nicht vom Lieferanten getroffen werden kann, ist die Lieferfrist für die Länge der Dauer der Umstände ausgedehnt.
3.4 In diesen allgemeinen Bedingungen betrachten wir auch die folgende Umstände zum verstehen zu geben: Streik, Krankheit des Personals, Regierungsmasse, Bürgerkriege, Naturkatastrophe und verzögerung in den Anlieferungen durch Lieferanten.
3.5 Der Klient wird verbunden, die angestellten Waren anzunehmen, in dem Augenblick als sie geliefert werden, sowie, wenn sie an seiner Beseitigung entsprechend der Vereinbarung gesetzt werden.
3.6 Die angestellten Waren gelten in vollkommenem Zustand vom Lieferanten als geliefert worden sein, es sei denn als anders angegeben in einer schriftlichen Aussage am Zeit der Anlieferung, einschließlich der Beschreibung der ermittelten Fehler.
Artikel 4. Mietpreis
4.1 Es sei denn ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preise in Euro- und ausschließendem VAT oder anderen Aufladungen im Namen der Regierung.
4.2 Falls von der Änderung in der Vereinbarung oder in der zusätzlichen Arbeit in Bezug auf die Vereinbarung, der Lieferant erlaubt wird, alle Unkosten neuzuladen, die zum Klienten abgeleitet werden. Der Klient wird diese kosten begleichen, wenn sie richtig verzeichnet worden sind.
4.3 Es sei denn anders als zugestimmt im Schreiben, sind die Transportkosten und die Anlieferung von Waren der vereinbarten Position in den Niederlanden für Unkosten des Lieferanten. Und Transport- und Anlieferungskosten außerhalb der Niederlande sind für die Unkosten des Klienten.
4.4 Der Lieferant wird erlaubt, dritte Beteiligte für den Job zu gebrauchen, der wird in Anrechnug zum Klienten gebracht, in Übereinstimmung mit den angegebenen Preisen kostet.
4.5 Die Unkosten, die durch z.B. Ausstellung-Boden für Transport oder andere Dienstleistungen auf ihren Voraussetzungen aufgeladen werden, sind für das Konto des Lieferanten und werden zum Lieferanten ohne Beratung des Klienten aufgeladen.
Artikel 5. Begleichung der Rechnungen
5.1 Rechnungen wird vom Klienten gezahlt, der die Zahlungszustände übereinstimmt, die auf der Rechnung angegeben werden. Falls Zahlungszustände nicht angegeben werden, soll die Rechnung an 30 Tagen des Rechnungsdatums gezahlt werden mußen.
5.2 Falls der Klient von der Zahlung innerhalb der angegebenen Bezeichnung unterschreitet, ist der Klient in der Vernachlässigung und er muß eine Interessengebühr von 1% pro Monat zahlen, ohne irgendeine amtliche Verlautbarung über Vernachlässigung. Anheften im Konto, daß ein Bruch eines Monats als voller Monat betrachtet wird.
5.3 Der Lieferant ist ständig in seinem Recht, genügende Sicherheit, innerhalb seines eigenen Urteils, des zahlungsfähigkeit der Klienten zu erfordern. Und sein Verpflichtungen hinauszuschieben, bis dieses ist erreicht worden.
Falls der Klient ablehnt, die angeforderte Sicherheit zur Verfügung zu stellen, wird der Lieferant erlaubt, die Vereinbarung wie zu betrachten loszubinden und nicht widersteht dem Recht, Entschädigung für Beschädigungen, einschließlich des Verlustes des Umsatzes zu behaupten.
5.4 Falls der Klient fortfährt, in der Vernachlässigung der Zahlungsforderung zu sein, werden auch die Kosten für alle außergerichtlichen Inkassospesen zum Klienten aufgeladen. Die Höhe der Inkassospesen wird entsprechend den Tarifen festgestellt, die durch den holländischen Auftrag der Fürsprecher eingestellt werden.
5.5 Die etwaigen Zahlungen, die vom Klienten geleistet werden, werden zugeteilt, um Interesse und Unkosten, trotz des Bestimmungsortes zu vereinbaren, der vom Klienten angegeben wird.
Artikel 6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die durch den Lieferant vermietete Material, bleiben ständig die Eigenschaft des Lieferanten. Material, das mittels eines Kaufvertrags zur Verfügung gestellt worden ist, bleibt die Eigenschaft des Lieferant, bis der Klient alle Bedingungen getroffen hat, die in der relevanten Vereinbarung, innerhalb der Begrenzungen angegeben werden und, soviel durch Gesetz angegeben werden, in der Relation mit vorhergehenden Vereinbarungen zwischen Klienten und Lieferanten, einschließlich des Interesses und der Unkosten.
6.2 Der Lieferant ist kompetent, seine Eigenschaftsreservierungen zu gebrauchen und Eigenschaften ständig zurückzufordern, wenn der Klient nicht fristgerechtes zahlt, oder Verpflichtungen anderseits nicht nachkommen kann.
6.3 Dem Klienten wird nicht, wie die Eigenschaftsreservierungen noch auf dem Material stillstehen, das Material aus zu entfremden, pawn, zu mieten erlaubt oder eine Bürgschaft auf dem Material so lang herzustellen.
Artikel 7. Haftbarkeit des Mietematerials des Klienten
7.1 Mietematerials fällt unter die Verantwortlichkeit und die Verbindlichkeit des Klienten vom Moment, den sie geliefert worden sind, bis sie wirklich vom Lieferanten gesammelt worden sind.
7.2 Der Klient ist für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Mietmaterials während dieser Periode verantwortlich.
7.3 Der Klient entlastet den Lieferanten von aller Verbindlichkeit, auch in Richtung zu den dritten Beteiligten, denn jede mögliche Form der Beschädigung trat während des Gebrauches, des Mißbrauches oder unrichtig Gebrauches von dem Mietmaterial während des Pachtvertrags auf.
7.4 Mögliches Beschädigungstot das Mietmaterial wird vom Klienten zu dem Preis seines Wiederbeschaffungswertes ausgeglichen. Der Klient muß für diese Gefahr an eigenen Unkosten genug versichert werden.
7.5 Das Mietmaterial kann für den Zweck nur benutzt werden den sie gemietet worden sind, so angegeben im Leasingvertrag. Falls das Mietmaterial einen anderen Zweck als zwischen dem Klienten und dem Lieferanten vereinbart beantragen wird, wird der Lieferant erlaubt, den Pachtvertrag zu beenden und das Mietmaterial, ohne vorherige Mitteilung der Rückstellung ständig zurückzufordern.
7.6 Verbindlichkeit in der Richtung dieses Artikels befreit den Klienten nicht von der Verpflichtung, den vereinbarten Mietpreis zu erfüllen.
Artikel 8. Ansprüche und Garantie
8.1 der Lieferant liefert gute kommerzielle Qualität. Der Lieferant garantiert der Zuverlässigkeit des gelieferten Materials, unvermindert die Beschränkungen, die in diesen Bedingungen erwähnt werden, wenn alle seine Anweisungen in Richtung zum Gebrauch von dem Material ausschließlich betrachtet worden und befolgt worden sind.
8.2 Der Klient kann nicht einen Anspruch auf der Leistung des Materials bilden, wenn, innerhalb acht Tage nachdem die Rückstellung beachtet worden ist oder in allem Grund beachtet worden sein sollte, nicht zum Lieferanten im Schreiben protestiert worden ist.
8.3 Falls das gelieferte Material nicht die Vereinbarung übereinstimmt, gibt der Lieferant Garantie, innerhalb seiner eigenen Wahl, in der Richtung daß er nur verantwortlich ist das Material zu reparieren oder zu ersetzen, oder das fehlende Material nach allen zu liefern. Versorgungsmaterialien mit einer Abweichung von 5% weniger oder von mehr werden nicht als Rückstellung angesehen.
8.4 Falls Rückstellung während der Mietperiode auftritt, gibt der Lieferant Bemühung, diese Rückstel lung, aber nur innerhalb des Grundes zu reparieren und wenn die Rückstellung nicht durch Störung des Klienten aufgetreten ist.
8.5 Rücksendung vom materiellen, zwecks das Mietmaterial zu ersetzen oder zu reparieren, findet auf Konto und Risiko des Klienten statt und kann nur mit vorheriger Erlaubnis des Lieferanten nur durchgeführt werden.
8.6 Die Ansprüche an der Rechnungen müssen beim Schreiben innerhalb acht Tage des Rechnungsempfangs gebildet worden sein.
8.7 Falls der Klient nicht innerhalb des gegebenen Termin behauptet hat und/oder der Lieferant nicht die Gelegenheit erhielt, die Rückstellung zurückzugewinnen, wird das Recht zu behaupten verfallen.
Artikel 9. Haftbarkeit des Lieferant
9.1 die Verbindlichkeit des Lieferanten wird ausdrücklich auf die Verpflichtungen begrenzt, die in Artikel 8 angegeben werden. Der Lieferant ist für Beschädigung nur verantwortlich, falls die Beschädigung absichtlich oder zu einer vergleichbaren ernsten Störung des Lieferanten oder des seiner Untergebenen auftrat.
9.2 Der Lieferant ist nicht für Beschädigung irgendeines Gegenstandes verantwortlich, die nach vom Klienten in den Schränken, in den Verkaufsmöbeln, in den Schreibtischen und in anderem Mietmaterial gelassen worden sind.
9.3 Falls am grund des jede mögliche Gesetzliche Bestimmung auf dem Lieferant ein Entschädigungsanspruch ruht, dann wird diesem auf den Regelungswert der Versicherung begrenzt, insoweit dieses durch die Lieferantenhaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
9.4 Falls die Beschädigung nicht durch die Versicherung abgedeckt wird, wird die Verbindlichkeit des Lieferanten auf zweimal der Wert der Vereinbarung begrenzt.
9.5 Der Lieferant ist nie für Folgebeschädigung verantwortlich.
9.6 Alle Verbindlichkeitsausschlüsse, die in diesem Artikel erwähnt werden, sind auch auf dritte Beteiligte anwendbar, der zur Anweisung vom Lieferanten ernannt worden ist, um die Vereinbarung zu erfüllen.
9.7 Der Lieferant ist nicht verantwortlich, falls das Defizit am Umstand einiges höhere Gewalt hinaus liegt.
Artikel 10. Annullierung und Zerlegung
10.1 Der Klient wird erlaubt, um einen Auftrag zurückzuziehen, falls dieses brieflich mitgeteilt worden ist, zum mindensten drei Taggen bevor die Grundmietzeit beginnt und vorausgesetzt daß das Material nicht bereits an der vereinbarten Position geliefert worden sind.
10.2 Falls der Klient den Auftrag innerhalb zurückgezogen hat, drei Tage bevor die Grundmietzeit beginnt, jedoch gleichwohl das Material geliefert worden ist, ist der Klient für 50% des totalpachtwertes verantwortlich. Unvermindert das Recht des Lieferanten, Entschädigung für Beschädigung und andere Kosten zu behaupten.
10.3 Unvermindert daß das prior in diesen Bedingungen angegeben wird, die Vereinbarung wird Zerlegt worden, ohne rechtliche Störung, aber mittels einer schriftlichen Aussage, am Moment der Lieferant bankrottes erklärtes ist. Oder wenn der Lieferant um eine temporäre Aufhebung der Zahlung bittet, oder falls von der Ergreifung, Aufsichtsobacht oder wenn durch Durchführung der Rechtsabteilungbereinigung eine natürliche Person oder anders seine Verfügunsbefugnis verliert, es sei denn der Kurator oder der Verwalter die Verpflichtungen resultierend aus dieser Vereinbarung bestätigt.
10.4 Wegen des Verfalls werden alle hervorragenden Ansprüche zwischen beiden Beteiligten sofortig einforderbar. Der Klient ist für Beschädigungen des Lieferanten verantwortlich, der unter diesem, einschließlich des Verlustes von Umsatz- und Transportkosten gelitten wird.
Artikel 11. Beeindigung
11.1 Die Vereinbarung beendet, sobald die Mietsrate abgelaufen wird. Der Klient wird verbunden, das Material in einer korrekten Weise zur Position der Anlieferung des Materials zurückzubringen, nach der Mitteilung des Momentes des Zurückbringens.
11.2 Gemietetes Material, wird gemeint, in den Besitz des Lieferanten innerhalb 24 Stunden des Verfalls der Grundmietzeit zurückgebracht zu werden.
11.3 Falls, der Lieferant nicht in der Lage ist das Material zu empfangen, nachdem die Grundmietzeit abgelaufen worden ist, wird der Klient verbunden, den materiellen frachtfrei zurückzubringen.
Artikel 12. Debatteauflösung und -befolgung der Gesetze
12.1 alle Vereinbarungen, die zu diesen Bedingungen Anwendung finden, stimmen mit holländischem Gesetz überein.
12.2 Jeder Debatte zwischen Lieferanten und Klienten, resultierend aus einer Vereinbarung worauf diesen Bedingungen Anwendung finden, wird für dem qualifizierten Repräsentanten des Gesetzes des Bezirkes, in dem der Lieferant aufgestellt wird, gebracht. Trotz seines Rechtes, sich auf jeden möglichen anderen qualifizierten Richter zu beziehen.
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind auf alle Angebote und Vereinbarungen von Mietfirma A anwendbar, nachher als Lieferant gekennzeichnet, mit ein Gegenbeteiligtes als Klient gekennzeichnet, insoweit keine der Beteiligten spezifisches schriftliches Abweichungen den Bedingungen bekanntgegeben haben.
1.2 Falls, sobald die Anwendbarkeit dieser Bedingungen vereinbart worden sind, sie auch zu den zukünftigen zugelassenen Relationen den Klienten und Lieferant gültig sind.
1.3 Die Bedingungen sind auch auf alle Vereinbarungen zwischen Lieferanten und den Klienten anwendbar, falls Betriebsmittel von den dritten Beteiligten behalten werden.
Artikel 2. Angebote und Vereinbarungen
2.1 Von der Preisangabe , die dem Lieferanten gebildet wird, können keine rechte abgeleitet werden. Diese Preisangabe ist ohne Verpflichtung, es sei denn ausdrücklich anders erwähnt.
2.2 Die Vereinbarung wird erst su standen gebracht, wenn und insoweit der Klient eine schriftliche Auftragsbestätigung gegeben hat.
Artikel 3. Lieferung
3.1 Die Lieferfrist, die vom Lieferanten gegeben wird, ist wirkungsvoll wie von den folgenden Zeitpunkten:
· Wie vom Tag des Herstellens der Vereinbarung;
· Wie vom Tag, der erforderte Daten und Papiere etc., um die Vereinbarung durchzuführen, empfangen sind worden;
· Wie vom Tag, den eine mögliche Voranlieferungszahlung, wie beschrieben in der Auftragsbestätigung, empfangen worden ist;
3.2 Die Lieferfrist ist nur eine Anzeige und kann nie als verhängnischvolle Bezeichnung betrachtet werden, es sei denn dieses etwas anderes im Schreiben vereinbart worden ist.
3.3 Beim höhere Gewalt und Umstände solch einer Art und Weise daß, in allem Grund, die Lieferfrist nicht vom Lieferanten getroffen werden kann, ist die Lieferfrist für die Länge der Dauer der Umstände ausgedehnt.
3.4 In diesen allgemeinen Bedingungen betrachten wir auch die folgende Umstände zum verstehen zu geben: Streik, Krankheit des Personals, Regierungsmasse, Bürgerkriege, Naturkatastrophe und verzögerung in den Anlieferungen durch Lieferanten.
3.5 Der Klient wird verbunden, die angestellten Waren anzunehmen, in dem Augenblick als sie geliefert werden, sowie, wenn sie an seiner Beseitigung entsprechend der Vereinbarung gesetzt werden.
3.6 Die angestellten Waren gelten in vollkommenem Zustand vom Lieferanten als geliefert worden sein, es sei denn als anders angegeben in einer schriftlichen Aussage am Zeit der Anlieferung, einschließlich der Beschreibung der ermittelten Fehler.
Artikel 4. Mietpreis
4.1 Es sei denn ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preise in Euro- und ausschließendem VAT oder anderen Aufladungen im Namen der Regierung.
4.2 Falls von der Änderung in der Vereinbarung oder in der zusätzlichen Arbeit in Bezug auf die Vereinbarung, der Lieferant erlaubt wird, alle Unkosten neuzuladen, die zum Klienten abgeleitet werden. Der Klient wird diese kosten begleichen, wenn sie richtig verzeichnet worden sind.
4.3 Es sei denn anders als zugestimmt im Schreiben, sind die Transportkosten und die Anlieferung von Waren der vereinbarten Position in den Niederlanden für Unkosten des Lieferanten. Und Transport- und Anlieferungskosten außerhalb der Niederlande sind für die Unkosten des Klienten.
4.4 Der Lieferant wird erlaubt, dritte Beteiligte für den Job zu gebrauchen, der wird in Anrechnug zum Klienten gebracht, in Übereinstimmung mit den angegebenen Preisen kostet.
4.5 Die Unkosten, die durch z.B. Ausstellung-Boden für Transport oder andere Dienstleistungen auf ihren Voraussetzungen aufgeladen werden, sind für das Konto des Lieferanten und werden zum Lieferanten ohne Beratung des Klienten aufgeladen.
Artikel 5. Begleichung der Rechnungen
5.1 Rechnungen wird vom Klienten gezahlt, der die Zahlungszustände übereinstimmt, die auf der Rechnung angegeben werden. Falls Zahlungszustände nicht angegeben werden, soll die Rechnung an 30 Tagen des Rechnungsdatums gezahlt werden mußen.
5.2 Falls der Klient von der Zahlung innerhalb der angegebenen Bezeichnung unterschreitet, ist der Klient in der Vernachlässigung und er muß eine Interessengebühr von 1% pro Monat zahlen, ohne irgendeine amtliche Verlautbarung über Vernachlässigung. Anheften im Konto, daß ein Bruch eines Monats als voller Monat betrachtet wird.
5.3 Der Lieferant ist ständig in seinem Recht, genügende Sicherheit, innerhalb seines eigenen Urteils, des zahlungsfähigkeit der Klienten zu erfordern. Und sein Verpflichtungen hinauszuschieben, bis dieses ist erreicht worden.
Falls der Klient ablehnt, die angeforderte Sicherheit zur Verfügung zu stellen, wird der Lieferant erlaubt, die Vereinbarung wie zu betrachten loszubinden und nicht widersteht dem Recht, Entschädigung für Beschädigungen, einschließlich des Verlustes des Umsatzes zu behaupten.
5.4 Falls der Klient fortfährt, in der Vernachlässigung der Zahlungsforderung zu sein, werden auch die Kosten für alle außergerichtlichen Inkassospesen zum Klienten aufgeladen. Die Höhe der Inkassospesen wird entsprechend den Tarifen festgestellt, die durch den holländischen Auftrag der Fürsprecher eingestellt werden.
5.5 Die etwaigen Zahlungen, die vom Klienten geleistet werden, werden zugeteilt, um Interesse und Unkosten, trotz des Bestimmungsortes zu vereinbaren, der vom Klienten angegeben wird.
Artikel 6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die durch den Lieferant vermietete Material, bleiben ständig die Eigenschaft des Lieferanten. Material, das mittels eines Kaufvertrags zur Verfügung gestellt worden ist, bleibt die Eigenschaft des Lieferant, bis der Klient alle Bedingungen getroffen hat, die in der relevanten Vereinbarung, innerhalb der Begrenzungen angegeben werden und, soviel durch Gesetz angegeben werden, in der Relation mit vorhergehenden Vereinbarungen zwischen Klienten und Lieferanten, einschließlich des Interesses und der Unkosten.
6.2 Der Lieferant ist kompetent, seine Eigenschaftsreservierungen zu gebrauchen und Eigenschaften ständig zurückzufordern, wenn der Klient nicht fristgerechtes zahlt, oder Verpflichtungen anderseits nicht nachkommen kann.
6.3 Dem Klienten wird nicht, wie die Eigenschaftsreservierungen noch auf dem Material stillstehen, das Material aus zu entfremden, pawn, zu mieten erlaubt oder eine Bürgschaft auf dem Material so lang herzustellen.
Artikel 7. Haftbarkeit des Mietematerials des Klienten
7.1 Mietematerials fällt unter die Verantwortlichkeit und die Verbindlichkeit des Klienten vom Moment, den sie geliefert worden sind, bis sie wirklich vom Lieferanten gesammelt worden sind.
7.2 Der Klient ist für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Mietmaterials während dieser Periode verantwortlich.
7.3 Der Klient entlastet den Lieferanten von aller Verbindlichkeit, auch in Richtung zu den dritten Beteiligten, denn jede mögliche Form der Beschädigung trat während des Gebrauches, des Mißbrauches oder unrichtig Gebrauches von dem Mietmaterial während des Pachtvertrags auf.
7.4 Mögliches Beschädigungstot das Mietmaterial wird vom Klienten zu dem Preis seines Wiederbeschaffungswertes ausgeglichen. Der Klient muß für diese Gefahr an eigenen Unkosten genug versichert werden.
7.5 Das Mietmaterial kann für den Zweck nur benutzt werden den sie gemietet worden sind, so angegeben im Leasingvertrag. Falls das Mietmaterial einen anderen Zweck als zwischen dem Klienten und dem Lieferanten vereinbart beantragen wird, wird der Lieferant erlaubt, den Pachtvertrag zu beenden und das Mietmaterial, ohne vorherige Mitteilung der Rückstellung ständig zurückzufordern.
7.6 Verbindlichkeit in der Richtung dieses Artikels befreit den Klienten nicht von der Verpflichtung, den vereinbarten Mietpreis zu erfüllen.
Artikel 8. Ansprüche und Garantie
8.1 der Lieferant liefert gute kommerzielle Qualität. Der Lieferant garantiert der Zuverlässigkeit des gelieferten Materials, unvermindert die Beschränkungen, die in diesen Bedingungen erwähnt werden, wenn alle seine Anweisungen in Richtung zum Gebrauch von dem Material ausschließlich betrachtet worden und befolgt worden sind.
8.2 Der Klient kann nicht einen Anspruch auf der Leistung des Materials bilden, wenn, innerhalb acht Tage nachdem die Rückstellung beachtet worden ist oder in allem Grund beachtet worden sein sollte, nicht zum Lieferanten im Schreiben protestiert worden ist.
8.3 Falls das gelieferte Material nicht die Vereinbarung übereinstimmt, gibt der Lieferant Garantie, innerhalb seiner eigenen Wahl, in der Richtung daß er nur verantwortlich ist das Material zu reparieren oder zu ersetzen, oder das fehlende Material nach allen zu liefern. Versorgungsmaterialien mit einer Abweichung von 5% weniger oder von mehr werden nicht als Rückstellung angesehen.
8.4 Falls Rückstellung während der Mietperiode auftritt, gibt der Lieferant Bemühung, diese Rückstel lung, aber nur innerhalb des Grundes zu reparieren und wenn die Rückstellung nicht durch Störung des Klienten aufgetreten ist.
8.5 Rücksendung vom materiellen, zwecks das Mietmaterial zu ersetzen oder zu reparieren, findet auf Konto und Risiko des Klienten statt und kann nur mit vorheriger Erlaubnis des Lieferanten nur durchgeführt werden.
8.6 Die Ansprüche an der Rechnungen müssen beim Schreiben innerhalb acht Tage des Rechnungsempfangs gebildet worden sein.
8.7 Falls der Klient nicht innerhalb des gegebenen Termin behauptet hat und/oder der Lieferant nicht die Gelegenheit erhielt, die Rückstellung zurückzugewinnen, wird das Recht zu behaupten verfallen.
Artikel 9. Haftbarkeit des Lieferant
9.1 die Verbindlichkeit des Lieferanten wird ausdrücklich auf die Verpflichtungen begrenzt, die in Artikel 8 angegeben werden. Der Lieferant ist für Beschädigung nur verantwortlich, falls die Beschädigung absichtlich oder zu einer vergleichbaren ernsten Störung des Lieferanten oder des seiner Untergebenen auftrat.
9.2 Der Lieferant ist nicht für Beschädigung irgendeines Gegenstandes verantwortlich, die nach vom Klienten in den Schränken, in den Verkaufsmöbeln, in den Schreibtischen und in anderem Mietmaterial gelassen worden sind.
9.3 Falls am grund des jede mögliche Gesetzliche Bestimmung auf dem Lieferant ein Entschädigungsanspruch ruht, dann wird diesem auf den Regelungswert der Versicherung begrenzt, insoweit dieses durch die Lieferantenhaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
9.4 Falls die Beschädigung nicht durch die Versicherung abgedeckt wird, wird die Verbindlichkeit des Lieferanten auf zweimal der Wert der Vereinbarung begrenzt.
9.5 Der Lieferant ist nie für Folgebeschädigung verantwortlich.
9.6 Alle Verbindlichkeitsausschlüsse, die in diesem Artikel erwähnt werden, sind auch auf dritte Beteiligte anwendbar, der zur Anweisung vom Lieferanten ernannt worden ist, um die Vereinbarung zu erfüllen.
9.7 Der Lieferant ist nicht verantwortlich, falls das Defizit am Umstand einiges höhere Gewalt hinaus liegt.
Artikel 10. Annullierung und Zerlegung
10.1 Der Klient wird erlaubt, um einen Auftrag zurückzuziehen, falls dieses brieflich mitgeteilt worden ist, zum mindensten drei Taggen bevor die Grundmietzeit beginnt und vorausgesetzt daß das Material nicht bereits an der vereinbarten Position geliefert worden sind.
10.2 Falls der Klient den Auftrag innerhalb zurückgezogen hat, drei Tage bevor die Grundmietzeit beginnt, jedoch gleichwohl das Material geliefert worden ist, ist der Klient für 50% des totalpachtwertes verantwortlich. Unvermindert das Recht des Lieferanten, Entschädigung für Beschädigung und andere Kosten zu behaupten.
10.3 Unvermindert daß das prior in diesen Bedingungen angegeben wird, die Vereinbarung wird Zerlegt worden, ohne rechtliche Störung, aber mittels einer schriftlichen Aussage, am Moment der Lieferant bankrottes erklärtes ist. Oder wenn der Lieferant um eine temporäre Aufhebung der Zahlung bittet, oder falls von der Ergreifung, Aufsichtsobacht oder wenn durch Durchführung der Rechtsabteilungbereinigung eine natürliche Person oder anders seine Verfügunsbefugnis verliert, es sei denn der Kurator oder der Verwalter die Verpflichtungen resultierend aus dieser Vereinbarung bestätigt.
10.4 Wegen des Verfalls werden alle hervorragenden Ansprüche zwischen beiden Beteiligten sofortig einforderbar. Der Klient ist für Beschädigungen des Lieferanten verantwortlich, der unter diesem, einschließlich des Verlustes von Umsatz- und Transportkosten gelitten wird.
Artikel 11. Beeindigung
11.1 Die Vereinbarung beendet, sobald die Mietsrate abgelaufen wird. Der Klient wird verbunden, das Material in einer korrekten Weise zur Position der Anlieferung des Materials zurückzubringen, nach der Mitteilung des Momentes des Zurückbringens.
11.2 Gemietetes Material, wird gemeint, in den Besitz des Lieferanten innerhalb 24 Stunden des Verfalls der Grundmietzeit zurückgebracht zu werden.
11.3 Falls, der Lieferant nicht in der Lage ist das Material zu empfangen, nachdem die Grundmietzeit abgelaufen worden ist, wird der Klient verbunden, den materiellen frachtfrei zurückzubringen.
Artikel 12. Debatteauflösung und -befolgung der Gesetze
12.1 alle Vereinbarungen, die zu diesen Bedingungen Anwendung finden, stimmen mit holländischem Gesetz überein.
12.2 Jeder Debatte zwischen Lieferanten und Klienten, resultierend aus einer Vereinbarung worauf diesen Bedingungen Anwendung finden, wird für dem qualifizierten Repräsentanten des Gesetzes des Bezirkes, in dem der Lieferant aufgestellt wird, gebracht. Trotz seines Rechtes, sich auf jeden möglichen anderen qualifizierten Richter zu beziehen.